Die Frist für die Stellung des GAP-Antrags ist in 2025 vom 13.03.2025-15.05.2025.
Änderungen mit Fristsanktionen können bis 31.05.2025 getätigt werden.
Die Ausweisung der Roten Gebiete bleibt trotz des Gerichtsurteils zunächst bestehen. Der Landesregierung steht die Möglichkeit zur Revision offen.
Die N-min Untersuchungen für späte Sommerungen (bspw. Mais) können frühestens ab 15.03. beginnen!