Agrarberatung Hasetal e.V.

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NEWS

05.12.2023: Neuerungen bei Ökoregelung 1a: für den ersten Hektar zusätzliche Brache gibt es 1300 €

Die Ökoregelung 1 a wurde angepasst. Für Betriebe unter 100 ha gibt es für den 1 ha zusätzlicher Stillegung immer 1300 €.
Voraussetzung ist, dass die 4 % GLÖZ-Stilllegung eingehalten werden. Es handelt sich also um eine zusätzliche, freiwillige Stilllgegung. Die zusätzlich stillgelegten Flächen müssen mindestens 0,1 ha umfassen, um angerechnet werden zu können.


18.07.2023: Agrardieselanträge 2022

An dieser Stelle möchten wir auch an die rechtzeitige Abgabe der „Agrardieselanträge 2022“ bis zum 30.09.2023 an das Hauptzollamt Cottbus erinnern. Bitte reicht alle notwendigen Unterlagen bis zum angegebenen Stichtag ein, um die Rückvergütung zu erhalten! In diesem Jahr ist die Abgabe letztmalig als Papierantrag möglich!


18.07.2023: Änderung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung ab dem Jahr 2023

Seit 2018 sind viele Betriebe verpflichtet eine Stoffstrombilanz zu erstellen.
Lediglich kleinere Ackerbaubetriebe waren bislang nicht betroffen. Für das Jahr 2023 ändert sich jedoch der Geltungsbereich, somit müssen für das Jahr 2023 nahezu alle Betriebe eine Stoffstrombilanz erstellen.
Diese sind 6 Monate nach Ende des Bezugszeitraums (Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr) fertigzustellen.
Sollten die Stoffstrombilanzen noch nicht vollständig sein meldet euch bitte bei euren Beratern!
Folgende Daten sind für die Erstellung einzureichen (sofern zutreffend):

Zufuhr/Anfall
1. Handelsdünger
2. Wirtschaftsdünger
3. Boden- und Pflanzenhilfsstoffe, Kultursubstrate
4. Futtermittel
5. Saatgut einschl. Pflanzgut und Vermehrungsmaterial
6. Zukauf Tierhaltung
7. Stickstoffzufuhr durch Leguminosen
8. Sonstige Stoffe

Abfuhr
9. Handelsdünger
10. Organische Dünger
11. Boden- und Pflanzenhilfsstoffe,
Kultursubstrate
12. Futtermittel
13. Saatgut einschl. Pflanzgut und
Vermehrungsmaterial
14. Verkaufte pflanzliche Erzeugnisse
15. Landwirtschaftliche Nutztiere
16. Tierische Erzeugnisse
17. Sonstige Stoffe


Die Angaben sind über Belege nachzuweisen, die Angaben zu den N- und P2O5- Gehalten beinhalten!


28.10.2022: Änderung der Roten Gebiete: Verbandsbeteiligung hat begonnen

Zum Verordnungsentwurf zur Änderung der NDüngGewNPVO können beteiligte Verbände und sonstige Stellen bis zum 16.11.2022 Stellung nehmen. Der Entwurf beinhaltet eine Veränderung der Gebietskulisse der Roten Gebiete, dieser kann im LEA-Portal eingesehen werden.

Im Beratungsgebiet sind die Auswirkungen auf die Betriebe sehr unterschiedlich. Einige Betriebe sind viel stärker betroffen, während bei anderen erhebliche Flächenanteile aus der Kulisse fallen.


18.10.2022: LWK kündigt Kontrolle der Gewässerrandstreifen an

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat angekündigt, dass die Prüfdienste Abstände nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) prüfen werden. Auf diesen Randstreifen ist der Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln verboten. Folgende Abstände gelten, sofern die Gewässer nicht als trockenfallend gemeldet sind:

Gewässer 1. Ordnung: 10 m

Gewässer 2. Ordnung: 5 m

Gewässer 3. Ordnung: 3m